Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Bekleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten. Das neue EU-weite Verbot soll Ressourcenverschwendung begrenzen und dafür sorgen, dass gebrauchstaugliche Produkte länger genutzt, weiterverkauft oder gespendet werden.
FairWertung begrüßt die Neuregelung als wichtigen Schritt. Zugleich besteht die Gefahr, dass weit gefasste Ausnahmen ihre Wirkung in der Praxis einschränken. Besonders kritisch ist, dass viele Bewertungen von den Unternehmen selbst vorgenommen werden. Auch unternehmensinterne Prüfungen, wirtschaftliche Erwägungen oder Vertragsgestaltungen können darüber entscheiden, ob eine Ausnahme geltend gemacht wird.
Aus Sicht von FairWertung muss deshalb gelten: Gebrauchstaugliche Kleidung darf nicht durch formale Verfahren zu Abfall werden. Wiederverwendung muss tatsächlich Vorrang haben, und die Vernichtung darf nur die nachweislich letzte Möglichkeit sein.
FairWertung unterstützt bei der Weitergabe
FairWertung arbeitet seit mehr als zehn Jahren mit Unternehmen und Marken bei der Übernahme von Bekleidungsspenden zusammen. Über unser bundesweites Netzwerk aus mehr als 150 gemeinnützigen Organisationen prüfen und organisieren wir Übernahmemöglichkeiten für gebrauchstaugliche Bekleidung, Schuhe und weitere Textilien.
Unternehmen erhalten damit eine verlässliche und praxisnahe Alternative zur Vernichtung. Die Waren werden von geeigneten Organisationen übernommen, sortiert und bedarfsgerecht innerhalb des gemeinnützigen Netzwerks weitergegeben.
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Weitere Informationen, unsere vollständige Pressemitteilung und das Hintergrundpapier zum Vernichtungsverbot finden Sie in unserem Pressebereich.