Der Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung dar. Als Netzwerk gemeinnütziger Alttextilsammler begrüßen wir diese Initiative ausdrücklich. Allerdings berücksichtigt der vorliegende Entwurf aus unserer Sicht nicht ausreichend die bestehende Leistungsfähigkeit und das mögliche Potential des sozialen Sektors – v.a. im Bereich Textilien. Damit gehen im Rahmen der Strategie Potentiale zur Abfallvermeidung sowie der Wiederverwendung und der Reparatur verloren. Wir möchten daher einige Punkte hervorheben und konkrete Vorschläge zur Einbeziehung des sozialen Sektors in die Diskussion um die Strategie einbringen.
1. explizite Anerkennung des gemeinnützigen Beitrages
Gemeinnützige Alttextilsammler leisten einen wesentlichen Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung, indem sie gebrauchte Textilien sammeln, sortieren und lokal oder in Hilfsgüterlieferungen wiederverwenden. Es ist von zentraler Bedeutung, dass der Entwurf die Bedeutung dieser Arbeit ausdrücklich anerkennt, wie es z.B. die Europäische Kommission in ihrem Entwurf zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie ebenfalls getan hat.
2. Stärkung der Zusammenarbeit zwischen dem sozialen Sektor und Kommunen/örEs
Eine enge Zusammenarbeit in der Erfassung von Alttextilien zwischen gemeinnützigen Alttextilsammlern, Kommunen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsbetrieben als Trägern der Getrenntsammlungspflicht ist unerlässlich, um Synergien zu nutzen, eine effiziente Sammlung mit hohen Erfassungsquoten zu gewährleisten und die Rolle der gemeinnützigen Sammler in der Kreislaufwirtschaft zu sichern. Dies könnte gewährleistet werden, indem zukünftig sozialpolitische Aspekte (z.B. soziale Beschäftigungsförderung, lokale Wiederverwendung oder soziale Mittelverwendung) bei der Vergabe berücksichtigt werden. Weiterhin sind Mindestquoten oder ein Erstzugriffsrecht für gemeinnützige Organisationen, wie im Entwurf zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie angedacht und z.B. in Spanien bereits umgesetzt, im Rahmen einer erweiterten Herstellerverantwortung denkbar. Der Entwurf sollte klare Vorgaben und gesetzliche Optionen für Formen der Einbindung gemeinnütziger Sammler benennen (z.B. im Vergaberecht).
3. Förderung von lokaler Wiederverwendung und Reparatur
Ein zentrales Element der NKWS sollte die Aufklärung der Bevölkerung über die Bedeutung der Alttextilsammlung und die Rolle gemeinnütziger Sammler sein. Durch gezielte Informationskampagnen kann das Bewusstsein der Bürger für die Vorteile einer nachhaltigen Textilnutzung geschärft werden. Der Entwurf sollte entsprechende Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und Bildung in diesem Bereich enthalten.
Wirksamer als jede Kampagne ist es aber, wenn „reuse“ und „repair“ für die Bevölkerung unmittelbar erlebbar und einfach zu nutzen sind. Deutschland verfügt heute bereits über ein flächendeckendes Netz an gemeinnützigen Einrichtungen, die in der Wiederverwendung von Alttextilien (oftmals zusammen mit Möbeln, Fahrrädern und Haushaltswaren) tätig sind. Diese bestehende Struktur sollte in die Strategie eingebunden und mit Fördermaßnahmen unterstützt werden, um die Infrastruktur und Kapazitäten noch weiter auszubauen. Entsprechende Fördermaßnahmen könnten aus steuerlichen Vergünstigungen (Reduzierung der MwSt. auf ReUse-Produkte und Repair-Dienstleistungen) oder in der Unterstützung aus Gebühren der erweiterten Herstellerverantwortung bestehen.
4. Unternehmensspenden als Maßnahme zur Abfallvermeidung
Die aktuelle steuerliche Behandlung von Sachspenden in Deutschland stellt eine wesentliche Hürde für Unternehmen dar, wenn sie den sozialen Sektor mit unverkäuflichen, aber gebrauchsfähigen Produkten unterstützen möchten. Entgegen der Abfallhierarchie ist es nach der Logik der Steuergesetzgebung für Unternehmen in der Regel günstiger, Produkte zu entsorgen (=Abschreibung) statt zu spenden (=USt-pflichtig). Unternehmen entscheiden sich daher mehrheitlich für die Entsorgung, da die Spende teurer und/oder finanziell sowie rechtlich unsicherer ist. Wertvolle Güter, die Menschen und/oder soziale Projekte unterstützen könnten, gehen dadurch verloren und Ressourcen werden unnötig vernichtet. Jährlich werden so in Deutschland fabrikneue Konsumgüter im Wert von mindestens sieben Milliarden Euro entsorgt. Ein Drittel dieser gebrauchsfähigen Güter ist völlig einwandfrei und wäre für den sozialen Sektor in der Wiederverwendung brauchbar.
Eine Maßnahme der NKWS sollte die einfache und rechtssichere Inkraftsetzung der Obhutspflicht aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sein. Dabei ist es zentral, dass gemeinnützigen Organisationen die freie Verwendung der Sachspenden im ideellen oder wirtschaftlichen Bereich ermöglicht wird.
5. Forschung und Innovation
Die Entwicklung neuer Technologien und Prozesse zur Behandlung von Alttextilien ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft. Neben der Industrie sollten auch gemeinnützige Sammler in Forschungs- und Innovationsförderprogrammeeinbezogen werden, um ihre Methoden kontinuierlich zu verbessern sowie neue Verwendungs- und Verwertungswege zu erschließen.
Darüber hinaus besteht erheblicher Forschungsbedarf im Bereich des Beitrages des sozialen Sektors im Rahmen der Abfallvermeidung und der lokalen Wiederverwendung. Da die direkte Abgabe in Einrichtungen gemeinnütziger Organisationen rechtlich als Spende behandelt wird und damit nicht der Abfallgesetzgebung unterliegt, liegt aktuell kein fundiertes Branchenbild vor, das verlässliche Daten über die Erfassungs- und Wiederverwendungsmengen wie auch -quoten sowie Aspekte und Aktivitäten der unterschiedlichen gemeinnützigen Akteure abbildet. Hier gilt es mit einer bundesweiten Studie eine valide Datenbasis zu schaffen, um den Beitrag des sozialen Sektors in der Strategie voll ausschöpfen zu können.
Schlussbemerkung/Fazit
Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie bietet eine große Chance, die Nachhaltigkeit im Textilsektor maßgeblich voranzutreiben. Gemeinnützige Alttextilsammler sind bereit und in der Lage, einen wesentlichen Beitrag zu dieser Strategie zu leisten. Wir appellieren an die Verantwortlichen, die spezifischen Bedürfnisse und Potenziale gemeinnütziger Sammler im Entwurf stärker zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung zu implementieren. Nur durch eine gemeinsame Anstrengung können wir die Ziele der Kreislaufwirtschaft erreichen und eine nachhaltige Zukunft gestalten.