ADD untersagt Sammlungen der Babynotfallhilfe Dortmund e.V.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, landesweit zuständig für die Überwachung des Sammlungsgesetzes, hat der Babynotfallhilfe Dortmund e.V. die Durchführung von Kleidersammlungen in Rheinland-Pfalz untersagt.
Die ADD erlässt das Sammlungsverbot aufgrund „erheblicher Zweifel an ordnungsgemäßen Sammlungen und einer zweckentsprechenden Verwendung des Sammlungsertrages“ (ADD Pressemitteilung vom 09.08.2012).
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i 24.08.2012