Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien – Qualität und Zusammenarbeit im Fokus
Datum

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen. Damit diese erfolgreich umgesetzt werden kann, sind Qualität und sorgfältige Trennung entscheidend. Stark beschädigte oder verschmutzte Textilien sollten weiterhin über den Restmüll entsorgt werden, um die bestehenden Sammel- und Verwertungssysteme nicht zu belasten.

FairWertung setzt sich gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) für praktikable Lösungen ein. Weitere Details und Handlungsempfehlungen finden Sie im Positionspapier zur Getrenntsammlungspflicht.

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