Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien gemeinsam und mit Weitsicht umsetzen
Datum

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland.
Sie wird eingeführt, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können. Dies ist ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Textilien. Allerdings fehlen noch weitere Schritte zur Verwirklichung einer echten Kreislaufwirtschaft wie die Umsetzung einer erweiterten Herstellerverantwortung. Damit die Getrenntsammlung von kommunalen und gemeinnützigen Trägern in der derzeit schwierigen Marktlage erfolgreich realisiert werden kann, ist es besonders wichtig, auf Qualität und die sorgfältige
Trennung der Alttextilien zu achten.

Gemeinsam mit dem VKU (dem Verband kommunaler Unternehmen) hat FairWertung zu diesem Thema ein Positionspapier herausgegeben.

Das ganze Papier finden Sie hier zum Download als PDF.

Außerdem hat FairWertung eine Handreichung zum Thema “Was ist eine Kleiderspende” zur Verbraucher*inneninformation herausgegeben.

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Gutenbergstraße 19
45128 Essen
Tel. 0201-621067
Mail: info@fairwertung.de

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