EU verbietet Vernichtung unverkaufter Bekleidung – Wiederverwendung erhält Vorrang
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Wiederverwendung erhält Vorrang – Gemeinnützige Strukturen werden gestärkt

Essen, 25.05.2025 – Die Europäische Union setzt ein deutliches Zeichen gegen Ressourcenverschwendung im Textilsektor: Mit der neuen Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR, EU 2024/1781) wird die Vernichtung unverkaufter Bekleidung und Schuhe künftig verboten. Damit stärkt die EU die Kreislaufwirtschaft und verankert die Wiederverwendung regulatorisch vor Recycling und Entsorgung.

  • Ab dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen in der EU unverkaufte Bekleidung und Schuhe nicht mehr vernichten.
  • Für mittlere Unternehmen gilt das Verbot ab 2030.
  • Bereits ab 2027 müssen große Unternehmen offenlegen, welche Mengen unverkaufter Ware als Abfall behandelt wurden und aus welchen Gründen. Kleinst- und Kleinunternehmen sind derzeit ausgenommen.

Wiederverwendung vor Vernichtung

Mit dem Vernichtungsverbot wird die Abfallhierarchie konsequent umgesetzt:

  • Wiederverwendung hat klaren Vorrang.
  • Neuwertige Produkte dürfen nicht länger als kalkulierbare Entsorgungsoption behandelt werden.
  • Ausnahmen sind nur in eng definierten Fällen – etwa bei Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken – vorgesehen.

Damit erhält die gemeinnützige Wiederverwendung eine deutliche politische und rechtliche Rückendeckung. Organisationen, die Textilien sammeln, sortieren und verantwortungsvoll weitergeben, leisten bereits heute das, was die EU nun verbindlich einfordert: Abfallvermeidung durch Weitergabe.

Transparenz schafft Handlungsdruck

Besonders relevant sind die neuen Offenlegungspflichten. Unternehmen müssen künftig dokumentieren, in welchem Umfang unverkaufte Ware als Abfall behandelt wurde. Diese Transparenz erhöht den öffentlichen und regulatorischen Druck, tragfähige Alternativen zur Vernichtung zu etablieren.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an nachvollziehbare Prozesse. Unternehmen benötigen verlässliche, dokumentierte und kontrollierbare Weitergabestrukturen, um regulatorische Konformität sicherzustellen und Reputationsrisiken zu vermeiden.

Europäische Vorgaben treffen auf gewachsene Praxis

FairWertung vertritt seit 1994 ein bundesweites Netzwerk von über 150 gemeinnützigen Organisationen. Transparente Übergaben, dokumentierte Prozesse und kontrollierte Weiterleitung sind zentrale Bestandteile der Zusammenarbeit mit Unternehmen.

Das EU-Vernichtungsverbot stärkt damit Strukturen, die seit Jahrzehnten soziale Wirkung und ökologische Verantwortung verbinden – und unterstreicht die zentrale Rolle gemeinnütziger Wiederverwendung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.

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