Spende und Wiederverwendung werden wichtiger
Die Europäische Union hat beschlossen: Unverkaufte neue Kleidung und Schuhe dürfen künftig nicht mehr einfach vernichtet werden. Damit setzt die EU ein klares Zeichen gegen Verschwendung im Textilbereich.
Ab dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen in der EU unverkaufte Bekleidung und Schuhe nicht mehr zerstören. Für mittelgroße Unternehmen gilt das Verbot ab 2030. Kleine Betriebe sind derzeit ausgenommen. Zusätzlich müssen große Unternehmen ab 2027 offenlegen, welche Mengen sie dennoch als Abfall entsorgen und warum.
Nur in wenigen Ausnahmefällen – etwa bei schweren Schäden oder aus Sicherheitsgründen – bleibt eine Vernichtung erlaubt. Grundsätzlich gilt: Kleidung soll weiterverwendet oder sinnvoll weitergegeben werden.
Kleidung soll länger genutzt werden
Das neue Verbot ist Teil der europäischen Kreislaufwirtschaft. Dahinter steht eine einfache Idee: Produkte sollen möglichst lange genutzt werden, bevor sie zu Abfall werden. Wiederverwendung ist dabei besser als Recycling – und Recycling ist besser als Entsorgung.
Mit dem Vernichtungsverbot wird klar festgeschrieben, dass neue Kleidung nicht mehr als „Wegwerfware“ behandelt werden darf.
Für gemeinnützige Organisationen, die Kleidung sammeln und weitergeben, ist das eine wichtige Entwicklung. Ihre Arbeit – Kleidung sortieren und wieder in den Nutzungskreislauf bringen – wird dadurch gestärkt.
Mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher
Neu ist auch: Unternehmen müssen künftig offenlegen, wie sie mit unverkaufter Ware umgehen. Das schafft mehr Transparenz. Verbraucherinnen und Verbraucher können besser nachvollziehen, ob Unternehmen verantwortungsvoll handeln.
Damit steigt auch der Druck, gute Lösungen zu finden – zum Beispiel durch Spenden oder andere Formen der Weiterverwendung.
Verlässliche Wege für die Weitergabe
Wenn Unternehmen Kleidung spenden, braucht es klare und sichere Strukturen. Die Weitergabe muss nachvollziehbar organisiert sein. Gleichzeitig spielt auch der Markenschutz eine Rolle: Die Ware soll nicht unkontrolliert weiterverkauft oder in Graumärkte gelangen.
Ein bundesweites Netzwerk von gemeinnützigen Organisationen bietet hier Vorteile. Durch die Verteilung auf viele Einrichtungen wird die Kleidung bedarfsgerecht weitergegeben – und nicht an wenigen Stellen gebündelt.
FairWertung ist seit 1994 Dachverband von über 150 gemeinnützigen Organisationen in Deutschland. Diese sammeln, sortieren und geben Kleidung verantwortungsvoll weiter. Transparente Abläufe und dokumentierte Übergaben sorgen dafür, dass Spenden nachvollziehbar und rechtssicher eingesetzt werden.
Ein Schritt hin zu mehr Verantwortung im Textilbereich
Das neue EU-Verbot ist ein wichtiger Schritt, um Ressourcen zu schonen und Kleidung länger im Umlauf zu halten. Ob es seine volle Wirkung entfaltet, hängt davon ab, wie konsequent es umgesetzt wird.
Fest steht: Spende und Wiederverwendung gewinnen an Bedeutung – und tragen dazu bei, dass gute Kleidung nicht im Müll landet.
Im Rahmen von Unternehmenskooperationen bietet FairWertung bereits unzähligen Firmen seit über zehn Jahren eine unkomplizierte und rechtssichere Übernahme unverkäuflicher Waren. Informieren Sie sich hier oder sprechen Sie uns direkt an.