Erweiterte Herstellerverantwortung f. eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft v. Textilien
Datum

Ein Diskussionspapier vom VKU und dem Dachverband FairWertung e.V., Stand: September 2023

Textilien sind wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Lebens – in Kleidung und Haushalt, in Schutzausrüstung, Gebäuden und Fahrzeugen. Der Textilverbrauch in der EU hat im Durchschnitt die vierthöchsten Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel. Er ist auch der drittgrößte Verbrauchsbereich in Bezug auf Wasser- und Flächennutzung und der fünftgrößte in Bezug auf die Verwendung von Primärrohstoffen und Treibhausgasemissionen. Auch deshalb sieht die EU-Kommission dringenden Handlungsbedarf in diesem Sektor.

Mit der 2022 veröffentlichten EU-Textilstrategie und dem Vorschlag der europäischen Kommission zur Ökodesignverordnung soll der Problematik entgegengewirkt werden. Ziel ist es, das lineare textile Geschäftsmodell in eine Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft sollen durch den Einsatz von recyclingfähigen Materialien und Waren, durch Reparatur und Wiederverwendung sowie durch Recycling Ressourcenverbräuche, Abfälle und Emissionen minimiert werden. Eine grundlegende Voraussetzung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft stellt dabei die Getrennterfassung der Abfallströme dar. Dementsprechend schreibt die Abfallrahmenrichtlinie (EU KOM 2018/851) die Getrenntsammlung auch von Alttextilien in Europa ab 2025 vor. Die Richtlinie ist mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Oktober 2020 auch in deutsches Recht umgesetzt worden, wobei die Getrenntsammlungspflicht den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern übertragen wurde.

Mit dem nun im Juli 2023 veröffentlichten Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie hat die EU-Kommission die nächsten Schritte zur Umsetzung der Textilstrategie vorgelegt. Der Entwurf zeigt, dass die Kommission an den richtigen Stellen ansetzt, um eine lokale, soziale und ökologische Kreislaufwirtschaft für Textilien und Bekleidung in der Europäischen Union umzusetzen. Kernelement des Papiers ist eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien. Die Kommission sieht dabei die erweiterte Produktverantwortung als Instrument zur Umsetzung der Getrenntsammlungspflicht und den Aufbau einer Kreislaufwirtschaft. Insgesamt entsprechen die Vorschläge und Präzisierungen der Kommission dem Modell, das FairWertung und der VKU bereits vorgeschlagen hatten.

Der VKU und FairWertung begrüßen, dass die EU-Kommission explizit betont, dass neben der Sortierung und dem Recycling auch die Sammlung durch die Hersteller und Inverkehrbringer finanziert werden soll. Die Finanzierung der Sammlung ist deshalb zentral, weil ohne eine flächendeckende,

bürgernahe Getrennterfassung über wechselhafte Marktphasen hinweg keine Kreislaufwirtschaft im Textilsektor erreicht werden kann. Das System der Erfassung und Behandlung von Alttextilien finanziert sich aktuell über die Erlöse aus der Wiederverwendung der tragbaren Textilien in den Sammlungen. Allerdings nimmt der Anteil der wiederverwendbaren Textilien aufgrund der stetig sinkenden Qualität weiter ab. So ist die Altkleiderbranche in den letzten Jahren in eine strukturelle Krise geraten: Den immer weiter zunehmenden Mengen steht eine sinkende Qualität bei steigenden Erfassungskosten gegenüber.

Zudem macht die Kommission konkrete Vorschläge zur Einbindung und den Schutz gemeinnütziger Träger. Diese starke Position sieht ebenfalls das von VKU und FairWertung vorgeschlagene Modell explizit vor.

Wichtig für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene sowie für die nationale Umsetzung ist zudem, dass die kommunale Zuständigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht in Frage gestellt wird und anerkannte Sammelsysteme erhalten bleiben. In Deutschland besteht aktuell ein flächendeckendes, akzeptiertes und eingeübtes Alttextilerfassungssystem. Dabei sollte einer kommunal-gemeinnützigen Kooperation auf nationaler Ebene der Weg bereitet werden.

Gerade vor dem Hintergrund der kommunalen Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien ab 01.01.2025 ist es zu begrüßen, dass die Sammelstruktur durch die Hersteller mitfinanziert wird. Die Finanzierungspflicht der Hersteller sollte dabei bei denjenigen Sammlungsträgern anknüpfen, die nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie die Getrenntsammlungspflicht zu erfüllen haben. Deswegen muss neben der – wie es bereits in der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie vorgesehen ist – gemeinnützigen Sammlung auch die kommunale Sammelstruktur durch die Hersteller anerkannt und finanziell unterstützt werden. Dafür ist es unabdingbar, dass die Herstellerverantwortung nicht in Gestalt einer operativen Entsorgungsverantwortung umgesetzt wird, sondern in Form einer reinen Finanzierungsverantwortung. Ebenso darf das vorrangige Zugriffs- und Verwertungsrecht kommunaler und gemeinnütziger Sammelakteure für die Alttextilien nicht ausgehebelt werden.

Die bereits 2021 von VKU und FairWertung formulierten Ziele zur finanziellen Unterstützung einer flächendeckenden kommunal-gemeinnützigen Erfassungsstruktur sind daher auch für die weitere Debatte um die erweiterte Herstellerverantwortung auf europäischer und nationaler Ebene zu berücksichtigen. Kommunale und gemeinnützige Sammlungsträger sind Garanten für eine bürgernahe und hochwertige Erfassungsstruktur und hohe Erfassungsquoten. Daher sollte ihre Rolle auch im Rahmen eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung anerkannt und gestärkt werden.

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