Behörden sind zur Auskunft verpflichtet
Behörden sind nach dem Umweltinformationsgesetz zur Auskunft verpflichtet, ob eine Kleidersammlung ordnungsgemäß angezeigt wurde. Eine Verweigerung der Auskunft mit Hinweis auf den Datenschutz sei dagegen nicht zulässig, wird Buch in einer Branchenzeitung zitiert. mehr lesen...